Warennummern
Die amtliche Liste der Kombinierten Nomenklatur, eigene Einträge und was am Artikel steht
Unter Einstellungen → Stammdaten → Warennummern liegt die Liste, aus der am Artikel die Warennummer gewählt wird. Sie ist eine Kopie des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts — mit Jahrgang, Importdatum und Quelle, damit nachvollziehbar bleibt, woher jede Nummer stammt.
Zoll & Ursprung ist ein Kern-Bereich mit Schalter. Wer ausschließlich innerhalb der EU versendet, braucht nie eine Warennummer — für diese Mandanten ist der Bereich aus, und der Menüpunkt erscheint nicht. Das Ursprungsland am Artikel bleibt trotzdem sichtbar: es gehört auch zur Textilkennzeichnung und damit zu einem anderen Rechtsgebiet.
Acht Stellen, nicht elf
Am Artikel steht die achtstellige Warennummer der Kombinierten Nomenklatur: Stellen 1–6 kommen aus dem Harmonisierten System, 7–8 aus der KN. Sie genügt für die Ausfuhranmeldung und für Intrastat vollständig.
Die deutsche Einfuhranmeldung verlangt elf Stellen. Die Stellen 9–11 hängen aber an Ursprungsland, Präferenz, Kontingent und Antidumping — sie beschreiben nicht die Ware, sondern deren Einfuhr aus einem bestimmten Land, und ändern sich, ohne dass sich der Artikel ändert. Sie entstehen bei der Anmeldung, nicht im Artikelstamm. Deshalb gibt es dafür hier bewusst kein Feld.
Für die Einreihung — also die Entscheidung, welche Nummer für eine Ware gilt — ist nach Art. 15 UZK immer der Anmelder verantwortlich. Auch dann, wenn ein Spediteur anmeldet, und auch dann, wenn die Nummer hier vorgeschlagen wird. Rechtssicherheit schafft allein eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA, Art. 33 UZK): kostenlos, EU-weit bindend, drei Jahre gültig.
Die amtliche Liste
Die Liste wird einmal im Jahr eingelesen. Das passt zum Rhythmus der Nomenklatur: Die EU fasst sie im Herbst neu, das Statistische Bundesamt veröffentlicht im Dezember, gültig wird sie am 1. Januar. Der Kopf der Seite nennt Ausgabejahr, Importdatum und die Quelle.
Amtliche Einträge sind schreibgeschützt — kein Stift, kein Schalter. Eine Kopie eines Rechtstextes, die im Produkt geändert werden kann, ist als Nachweis wertlos.
Nummern, die es in der neuen Ausgabe nicht mehr gibt, werden nie gelöscht, sondern als ausgelaufen geführt. Sie stehen nicht mehr zur Auswahl, bleiben aber an den Artikeln stehen, die sie tragen, und werden dort angezeigt.
Eigene Einträge
Über „Eigene Warennummer" lässt sich eine Nummer für den eigenen Mandanten anlegen — acht Ziffern, deutsche Bezeichnung, optional Englisch und Kapitel. Solche Einträge sind als Eigener gekennzeichnet, änderbar und löschbar. Die amtlichen Zeilen bleiben davon unberührt.
Am Artikel
Im Artikel-Editor liegt die Warennummer in der Karte Zoll & Ursprung. Das Auswahlfeld sucht in der ganzen Liste — Eingabe der Nummer oder eines Worts aus dem amtlichen Text. Unter dem Feld steht danach der amtliche Wortlaut zur gewählten Nummer als Beleg.
Trägt ein Artikel eine Nummer, die das aktuelle Warenverzeichnis nicht kennt, steht dort stattdessen ein Hinweis. Blockiert wird nichts: die Nummer bleibt gespeichert, der Shop läuft weiter. Eine Änderung der Nomenklatur ist oft keine Umbenennung, sondern eine Aufspaltung in mehrere Nachfolgenummern — welche gilt, hängt an einer Eigenschaft der Ware und ist von Hand zu entscheiden.
Zollbeschreibung
Das Feld Zollbeschreibung daneben ist nicht der amtliche Nomenklaturtext, sondern die handelsübliche Bezeichnung der eigenen Ware für die Zollanmeldung. Sie muss genau genug sein, dass die Ware identifizierbar und die Einreihung nachvollziehbar ist. Ein Oberbegriff genügt — „Damenoberbekleidung" wird akzeptiert. Nicht akzeptiert werden „Stückgut", „Teile", „Zubehör" oder eine bloße Artikelnummer; seit 2018 werden solche Angaben zurückgewiesen.